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3 Treffer in 3 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften


  • Gerichtsentscheidung

    VG Regensburg: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines Fahreignungsgutachtens (gelegentlicher Cannabiskonsum) - einstweiliger Rechtsschutz

    Beschluss vom 12.11.2021 – RN 8 S 21.1999

  • Gerichtsentscheidung

    VG Ansbach: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens - pandemiebedingte Einschränkungen im Zusammenhang mit der Coronakrise

    Beschluss vom 22.12.2020 – AN 10 S 20.02103

  • Gerichtsentscheidung

    VGH München: Ablehnung der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis wegen unterbliebener Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, Rechtmäßigkeit der Gutachtensanordnung, sonstige Tatsachen für die Annahme von Alkoholmissbrauch, vorangegangene strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrt mit 1, 44 Promille, Fehlen signifikanter Ausfallerscheinungen als Zusatztatsache (bejaht)

    Beschluss vom 10.03.2025 – 11 ZB 24.2016

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Schlagworte Schlagworte
  • 44 Promille
  • Ablehnung der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis wegen unterbliebener Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens
  • Akt der Beweiswürdigung
  • angemessene Frist
  • ausreichender Grund für nicht fristgemäße Beibringung des Gutachtens
  • Beeinträchtigung der Fahrsicherheit
  • Coronavirus
  • Demenz
  • einmaliger Konsum
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Fehlen signifikanter Ausfallerscheinungen als Zusatztatsache (bejaht)
  • Gelegentlicher Cannabiskonsum bei einmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss
  • Gutachtensanforderung
  • nachträgliche Ermessensausübung
  • nicht fristgemäße Beibringung des geforderten ärztlichen Gutachtens
  • Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens
  • nochmalige Fristgewährung
  • sonstige Tatsachen für die Annahme von Alkoholmissbrauch
  • substantiierte Darlegung
  • THC-Konzentration von 1 ng/ml
  • Verstoß gegen das Trennungsgebot
  • vorangegangene strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrt mit 1
  • wenn Anordnung nachgebessert wurde und nochmals die volle Frist zur Gutachtensvorlage gewährt wird
  • zwingende Fahrerlaubnisentziehung
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